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Willkommen im Forum der Opfer des SED-Regimes.
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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 323 mal aufgerufen
 Informationen und Vorschläge für die Überprüfungen
ReiBin Offline



Beiträge: 40

29.01.2007 11:34
Wie führt die VOS Stasi-Überprüfungen der Mitglieder durch? Antworten
Seit der Wiedervereinigung werden in allen gesellschaftlichen Bereichen immer wieder Stasi-Mitarbeiter oder Stasi-Spitzel enttarnt und es ist sicher, daß weiterhin Stasi-Seilschaften und Stasi-Strukturen bestehen und daß diese auch weiterhin im Sinne ihres Stasi-Auftrags agieren.

Daß die Stasi-Seilschaften auch oder gerade dort, wo sich ihre Gegner organisieren, nämlich in den Opferverbänden, ihre Saboteure installiert haben, ist absolut sicher und die Stasi-Mitarbeiter schleichen sich nicht in die Opferverbände ein, um nur zu spionieren und zu schnüffeln, sondern um die Arbeit der Verbände nach Möglichkeit zu sabotieren. Diese Möglichkeit bietet sich ihnen insbesonders, wenn sie in die Vorstände gelangen. Es ist deshalb für die Opferverbände ein Muß, auch alle Landesverbände zu überprüfen.

Die VOS gesteht in der "Freiheitsglocke" Januar 2007 -I (Nr. 148)auch ein,

Auszug:

"Die VOS wirkte seit dem 9.Fehruar 1950 in der Bundesrepublik aktiv bei der Entstehung von Gesetzen zur Hilfe für ehemalige politische Häftlinge und bei der Errichtung der "Stiftung für ehemalige politische Häftlinge" mit. Sie war bis zum Untergang der DDR Zielobjekt der Ausspionierung und versuchten Unterwanderung durch die Staatssicherheitsorgane der DDR. Wir können auch heute nicht ausschließen, dass in unserer Organisationen fremde, wieder erstarkte und organisierte ehemalige Kräfte wirken. Dies zwingt uns zu noch mehr Wachsamkeit."

Wie vereinbart sich das aber mit dem im Mai 2006 in die Satzung der VOS eingefügten § 3 Abs. 2, mit dem viele Kameraden nicht einverstanden sind ?

Da heißt es unter § 3 Abs. 2 tatsächlich wörtlich:

Ehemalige Mitarbeiter/innen des Ministerium für Staatssicherheit (MFS) sowie Mitglieder der PDS und anderer links- oder rechtsradikaler Parteien oder oder Vereinigungen dürfen nicht Mitglieder des VOS sein. Ausnahmeregelungen kann der Bundesvorstand nach gewissenhafter Einzelfallprüfung treffen.

Es ist einfach lächerlich, daß man den geübten Heuchlern einer Stasi, die sich mit allen erlernten Methoden und Mitteln eines Geheimdienstes tarnen, einer "gewissenhaften Einzelfallprüfung" unterziehen kann und wer will über die Ausnahmeregelungen entscheiden? Und warum wollen denn eigentlich ehemalige offizielle oder inoffizielle Mitarbeiter, ob mehr oder weniger schuldig in die Verbände ihrer Opfer? Wenn sie wirklich bei den Opfern irgend etwas wieder gut machen wollen, sollen sie doch Möglichkeiten außerhalb der Opferverbände nutzen !

Schon seit längerer Zeit wurden an die VOS Fragen gerichtet, ob die Opferverbände die Mitglieder auf Hinweise auf eine offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium der Staatssicherheit (MFS) überprüfen und ob es dazu in der Satzung bindende Beschlüsse gibt. Selbst als ich daraufhin diese Fragen in Zeitabständen mit 3 Mail an die Bundesgeschäftsstelle der VOS und an Alex Latotzky richtete, kam keine einzige Antwort. Es wird aber unter den Mitgliedern und anderen Stasiopfern schon lange genug gemunkelt, welches Mitglied in den Verbänden früher angeblich offiziell oder inoffizielle für das Ministerium der Staatssicherheit (MFS) arbeitete und jetzt noch in den Opferverbänden für Stasi-Seilschaften gegen uns arbeitet. Deshalb muß hier unbedingt Sicherheit geschaffen werden.

Fehlende oder mangelhafte Überprüfungen der Mitglieder auf Hinweise auf eine offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium der Staatssicherheit (MFS) und auch "Ausnahmeregelungen" sind eine grobe Fahrlässigkeit, die das Vertrauen der Kameraden in die Verbände und die Gemeinschaft weiter zerstört.

Einige Kameraden wollen absolute Sicherheit haben, daß in den Verbänden alles Menschenmögliche getan wird, um den Stasi-Mitarbeiter aus den Verbänden auszuschließen. Dafür wollen wir in unserem Forum mit unseren berechtigten Fragen, mit Kritik und aber auch mit Vorschlägen sorgen. Es ist niemals eine Zersetzung, wenn wir uns Sorgen um die Sauberkeit und Funktion der Opferverbände machen.

Es ist kein guter Führungsstil, wenn Fragen und Vorschläge der Stasiopfer einfach ignoriert oder sogar als Zersetzung verleumdet werden

Eine Überprüfung der Mitglieder auf Hinweise für eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR ist nämlich ganz einfach und belastet die Opferverbände nicht mit einer Mehrarbeit. Dazu machte ich in unserem Forum folgenden Vorschlag und ich hoffe sehr, daß alle Kameraden diesen unterstützen.



Jeder kann seine Überprüfung selbst beantragen.

Anträge zur Überprüfung von Personen auf Hinweise für eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR, kosten den Antragstellern überhaupt kein Geld und machen auch keine Mühe.

Wird bei der Antragstellung ein Dringlichkeitsgrund, z.B. Mitgliedschaft in einem Opferverband angegeben, wird die Bestätigung schon nach 4 bis 6 Wochen zugeschickt. Meine so beantragte Überprüfung dauerte von der Antragstellung per Fax bis zur Ausstellung der Überprüfungsbescheinigung nur 17 Tage (siehe Bescheinigung unten)

Es gibt also keinen Grund, eine Überprüfung abzulehnen. Wer die Überprüfung dennoch verweigert, ist verdächtig und muß sofort aus den Opferverbänden ausgeschlossen werden.

Wenn in den Satzungen festgelegt wird, daß jedes Mitglied seine Überprüfung automatisch selbst beantragen muß, gibt es keine Mehrarbeit für die Verbände. Selbstverständlich muß jedes Mitglied das Recht haben, die Ergebnisse der Überprüfungen anderer Mitglieder, hauptsächlich die der Vorstände, auf Wunsch einzusehen.

Außerdem sollte festgelegt werden, daß in Zukunft mit dem Aufnahmeantrag die selbst beschaffte Überprüfungsbescheinigung der BStU vorgelegt werden muß.


Wenn der Bundesvorstand der VOS Fragen zu den notwendigen Überprüfungen nicht beantwortet, ist das sehr aufschlußreich.

Neuerdings will man offensichtlich den Mitgliedern auf der Webseite der VOS unter Mitteilungen weismachen, eine Überprüfung wäre nicht notwendig, weil jemand, der schon eine HHG-Bescheinigung oder eine Kapitalentschädigung erhalten hat, angeblich nachweislich nicht für den MFS gearbeitet hat.

Das ist falsch!

Ich kann mich nicht daran erinnern, daß ich ordnungsgemäß von der BStU überprüft wurde, als ich die HHG-Bescheinigung oder eine Kapitalentschädigung erhalten habe. Außerdem ist das - wie bei den meisten anderen Opfern - schon viel zuviele Jahre her und die Überprüfungen werden prinzipiell immer nur nach der neuesten Aktenlage durchgeführt. Es hat sich nämlich erfahrungsgemäß herausgestellt, daß im Laufe der Zeit noch Dokumente mit belastenden Hinweisen gefunden werden.

Diese Ausrede für eine fehlende Überprüfung ist also schon mehr als absurd!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Reinhard Binder , im Internet ReiBin
In der ehemaligen DDR 1961 bis 1964 Haft wegen so genannter fortgesetzter staatsgefährdender Propaganda und Hetze (§ 19 Abs. 1 Ziff. 2 StEG)

Anträge zur Überprüfung von Personen auf Hinweise für eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst können an die Adresse

BStU
Zentralstelle Berlin
Otto-Braun-Straße 70/72
10178 Berlin


gerichtet werden. Oder per Fax mit Unterschrift an die Faxnummer (030) - 2324 - 7799. Angegeben werden braucht nur der Name sowie der Geburtsort und das Datum. Wer nach einer Akteneinsicht schon eine Tagebuch-Nummer von der BStU hat, gibt auch die an.





In der ehemaligen DDR 1961 bis 1964 Haft wegen so genannter fortgesetzter staatsgefährdender Propaganda und Hetze (§ 19 Abs. 1 Ziff. 2 StEG)

ReiBin Offline



Beiträge: 40

02.02.2007 12:50
#2 RE: Wie führt die VOS Stasi-Überprüfungen der Mitglieder durch? Antworten
In Antwort auf:

Aus dem Forum der VOS:

"Vielen Dank für den Hinweis, Kamerad Faust. Du hast natürlich Recht und wer sollte es besser wissen als Du, eine HHG-Bescheinigung oder Kapitalentschädigung ist als Unschuldsbeweis nicht geeignet, nicht für eine eventuelle Stasimitarbeit und auch nicht für frühere Unterdrückungssysteme. Wir werden das umgehend ändern.
Begrüßen solltest Du dagegen, dass wir von der VOS uns immer wieder auf eine Stasimitarbeit überprüfen lassen und das Ergebnis auch öffentlich bekannt machen. Das könnte und sollte doch eine Anregung für andere Gruppen und Dachverbände sein, findest Du nicht auch? Meine Bescheinigung wirst Du übrigens, sobald ich sie erhalten habe, dann auch auf unserer Website finden. Du siehst also, die VOS ist wieder einmal Vorreiter."

Alex Latotzky


Daß es es eine Anregung für andere Gruppen und Dachverbände sein sollte und daß die VOS Vorreiter für die wichtigen Überprüfungen sein will, das wollen wir!

Weil jedes Mitglied in den Opferverbänden seine Überprüfung auf Hinweise für eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR ohne weiteres selbst beantragen kann und die Opferverbände deshalb nicht mit einer Mehrarbeit belastet werden und weil die Überprüfung den Antragstellern überhaupt nichts kosteten und auch keine Mühe machen, können jetzt selbstverständlich zuerst die Vorstände der Landesgruppen problemlos ihre Überprüfungen beantragen.

In Zukunft muß jeder Kanditat vor der Aufnahme in die Opferverbände seine selbst beantragte, aktuelle Überprüfungsbescheinigung vorlegen und bindende Beschlüsse zu den Überprüfungen sollten in die Satzungen aufgenommen werden

Wird bei der Antragstellung ein Dringlichkeitsgrund, z.B. Mitgliedschaft in einem Opferverband angegeben, wird die Überprüfungsbescheinigung gemäß telefonischer Auskunft der BStU schon nach 4 bis 6 Wochen zugeschickt. Meine so beantragte Überprüfung dauerte von der Antragstellung per Fax bis zur Ausstellung der Überprüfungsbescheinigung nur 17 Tage.

Es gibt also keinen Grund, eine Überprüfung abzulehnen. Wer die Überprüfung dennoch verweigert, ist verdächtig und sollte sofort aus den Opferverbänden ausgeschlossen werden.

Selbstverständlich muß jedes Mitglied das Recht haben, die Ergebnisse der Überprüfungen anderer Mitglieder, hauptsächlich die der Vorstände, auf Wunsch einzusehen.


Anträge zur Überprüfung von Personen auf Hinweise für eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst können an die Adresse

BStU
Zentralstelle Berlin
Otto-Braun-Straße 70/72
10178 Berlin

gerichtet werden. Oder per Fax mit Unterschrift an die Faxnummer (030) - 2324 - 7799. Angegeben werden braucht nur der Name sowie der Geburtsort und das Datum. Wer nach einer Akteneinsicht schon eine Tagebuch-Nummer von der BStU hat, gibt auch die an.




In der ehemaligen DDR 1961 bis 1964 Haft wegen so genannter fortgesetzter staatsgefährdender Propaganda und Hetze (§ 19 Abs. 1 Ziff. 2 StEG)

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