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 Kritische Medienmeldungen zur schäbigen Opferrente
uokg Offline




Beiträge: 1

31.01.2007 08:48
Brief des UOKG-Vorstandes an die Bundeskanzlerin Antworten
Berlin, 29. 01. 2007
Pressemitteilung


Brief des UOKG-Vorstandes an die Bundeskanzlerin:
Das Wort „Opferrente“ verdient diese Regelung nicht
!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Die ehemaligen politischen Häftlinge des Kommunismus in der früheren DDR haben mit großen Hoffnungen die im Koalitionsvertrag versprochene Verbesserung in einem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erwartet, vor allem die Einführung der so lange geforderten und versprochenen Opferrente. Nach den Ankündigungen der Regierungsparteien vor wenigen Tagen sind diese hoffnungsvollen Erwartungen in Bestürzung, bei vielen sogar in Empörung umgeschlagen. Wir müssen feststellen, daß entgegen einer Opferrente, die demokratisch motivierten Widerstand gegen ein diktatorisches Regime und dadurch erlittene politische Haft würdigen soll, lediglich eine vom Einkommen abhängige Unterstützungsleistung im sozialrechtlichen Sinne beabsichtigt ist. Das Wort „Opferrente“ verdient sie nicht, eher denn schon ist es eine Almosenzahlung für Opfer kommunistischer Gewalt, die – aus welchen Gründen auch immer – in Armut leben. Und nur am Rande sei in diesem Zusammenhang die Großzügigkeit erwähnt, die in unserem Staat oft denjenigen zuteil wird, unter deren Gewalt wir leiden mussten.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzler, die in der angekündigten Form vorgesehene Rente ist nach unserer Meinung lediglich eine Ergänzung der Unterstützung, die die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in ungezählten Fällen seit vielen Jahren nach § 18 StRehaG für Opfer kommunistischer Gewalt in wirtschaftlicher Notlage leistet. Sie erfasst nach unserer Schätzung höchstens 20 Prozent der noch lebenden ehemaligen politischen Häftlinge und schließt zudem gerade die Frauen und Männer aus, die in den ersten Nachkriegsjahren besonders rigoros verfolgt und nach allen nur denkbaren physischen und psychischen Foltern zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Haftstrafen, die sie oft in den schrecklichen Strafregionen des sowjetischen GULag verbringen mussten.

Daß die von den Regierungsparteien angestrebte „Opferrente“ zudem den Grundsatz der Gleichbehandlung von Menschen gleicher Schicksale und gleicher erlittener Leiden verletzt, sei ebenfalls festgestellt. Sie würde zu einer verhängnisvollen Spaltung in der Gruppe der ehemaligen politischen Häftlinge führen. Es ist uns schlichtweg ein Rätsel, wie Abgeordnete der Regierungsparteien dieses vorgesehene Gesetz als einen „großen und wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung unserer jüngsten Geschichte im geteilten Deutschland“ (CDU/CSU-Bundestagsfraktion), bzw. als eine „Würdigung des demokratischen Staates für Zivilcourage und aufrechte Haltung“ (SPD-Bundestagsfraktion) werten können. Solche Urteile sind vielmehr Ausdruck für die tiefe Kluft zwischen dem Selbstverständnis mancher Politiker für ihre Arbeit und dem Empfinden der von ihnen geführten Menschen.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich bitte Sie um Verständnis für die Verbitterung, die aus meinem Schreiben klingt. Als Vorsitzender des Dachverbandes von mehr als 30 Opfervereinen und – organisationen weiß ich, daß diese Verbitterung von allen ehemaligen politischen Häftlingen des Kommunismus geteilt wird, egal, ob sie zu den wenigen Frauen und Männern zählen, die Nutzen aus der geplanten „Opferrente“ ziehen, oder ob sie zu der großen Mehrheit derjenigen gehören, die wieder einmal enttäuscht werden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie wenigstens veranlassen könnten, daß bei der Abfassung des Gesetzes ehemalige politische Häftlinge als Sachverständige gehört werden.

Mit Hochachtung und respektvollen Grüßen

Horst Schüler, Vorsitzender der UOKG

http://www.uokg.de/Text/akt061ehrenpension.htm

Angefügte Bilder:
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