Meine erste HTML-SeiteWir sammeln Informationen und Meinungen zum SBZ/DDR-Unrecht, zum SED-Regime, der Stasi (MfS), deren Hauptamtlichen Mitarbeiter (HA)und Spitzel (IM), dem Terror der SED-Nomenklatura gegen Andersdenkende und zu den Schicksalen der Stasiopfer und einer Opferrente.
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. DDR-Geschichte IM-Tätigkeit von Roland Claus erwiesen?
Immunitätsausschuss schließt Überprüfungsverfahren ab - Politiker dementiert erstellt 16.11.06, 16:46h, aktualisiert 16.11.06, 17:16h
Roland Claus, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei.PDS (Foto: dpa)
Berlin/dpa. Der Immunitätsausschuss des Bundestags sieht es als erwiesen an, dass der Linkspartei-Abgeordnete Roland Claus als Inoffizieller Mitarbeiter für die Stasi gearbeitet hat. Nach einer Mitteilung des Pressedienstes des Parlaments vom Donnerstag in Berlin votierten für diese Feststellung die Ausschussmitglieder von Union, SPD und FDP. Linksfraktion und Grüne stimmten dagegen.
Das Überprüfungsverfahren wurde den Angaben zufolge ohne Zustimmung von Claus eingeleitet, nachdem die Birthler-Behörde für die Stasi-Unterlagen dem Bundestagspräsidenten im März pflichtgemäß mitgeteilt hatte, dass eine IM-Tätigkeit festgestellt worden sei. Der Aktenbestand habe zehn Seiten und den Zeitraum vom 31. Mai 1976 bis zum 6. Januar 1989 umfasst. Danach sei Claus, der von 2000 bis 2002 Vorsitzender der PDS-Bundestagsfraktion war, als «IM Peter Arendt» erfasst worden. Ferner lägen die Klarnamenkarteikarte, Vorgangskarteikarten in Kopie sowie ein Schriftwechsel zwischen zwei Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) vor.
Claus selbst bestreitet eine IM-Tätigkeit. «Ich war niemals IM», erklärte er wiederholt und wird damit auch in dem jetzigen Bericht des Bundestagspressedienstes zitiert. Seine Kontakte zu Mitarbeitern des MfS seien offizieller dienstlicher Art in FDJ-Funktionen zwischen 1976 und 1989 gewesen. Claus verweist darauf, dass er keine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe. Auch nach Angaben der Birthler-Behörde gibt es in den Unterlagen keine solche Erklärung oder Berichte von Claus. Dieser bezeichnete das Votum des Immunitätsausschusses als «falsche Mutmaßung».
In der ehemaligen DDR 1961 bis 1964 Haft wegen so genannter fortgesetzter staatsgefährdender Propaganda und Hetze (§ 19 Abs. 1 Ziff. 2 StEG)
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