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 Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS)
ReiBin Offline



Beiträge: 40

13.11.2006 13:30
Kanzleramt macht Fehler bei Stasi-Novelle Antworten

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DDR-Aufarbeitung
Kanzleramt macht Fehler bei Stasi-Novelle
Die Abteilung von Staatsminister Bernd Neumann (CDU) hat nach Informationen von WELT.de Inhalte falsch bewertet. So ist der Bundestag auf eine falsche Spur geführt worden.
Von Sven Felix Kellerhoff und Uwe Müller

Berlin - Die umstrittene Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) offenbart schwere handwerkliche Fehler im Bundeskanzleramt. Die Abteilung für Kultur und Medien (BKM) von Staatsminister Bernd Neumann (CDU), von der der Gesetzentwurf maßgeblich beeinflusst worden ist, hat juristisch unzutreffende Bewertungen vorgenommen und damit den Bundestag auf eine falsche Spur geführt. Das belegen interne Vermerke und E-Mails, die WELT.de vorliegen. Es geht um einen Kernpunkt bei der Novelle, der unterdessen für heftigen Streit zwischen den Koalitionsparteien sorgt: Soll die Möglichkeit, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf Stasi-Verbindungen überprüfen zu können, um fünf Jahre verlängert werden?

Während Unionspolitiker sich dafür einsetzen, plädieren SPD-Vertreter gegen eine Fristausdehnung. Sie wollen Stasi-Checks künftig lediglich bei "Personengruppen mit herausgehobener politischer Bedeutung" zulassen - und das auch nur, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer solchen Tätigkeit vorliegen". Die inhaltliche Auseinandersetzung über diese wichtige Festlegung kann das Parlament jedoch erst seit Kurzem führen. Der Grund: Im Vorfeld hatten Regierungsbeamte die Debatte mit verfassungsrechtlichen Bedenken abgewürgt. Als sich diese dann als falsch herausstellten, führte das zu chaotischen Zuständen beim Gesetzgebungsverfahren. Die für vergangenen Freitag geplante Verabschiedung der StUG-Novelle musste im letzten Moment von der Tagesordnung des Bundestags genommen werden. Sie wird voraussichtlich Ende November nachgeholt.

Die Turbulenzen sind entscheidend auf einen BKM-Vermerk von Mitte Oktober zurückzuführen. Darin heißt es, dass eine "uneingeschränkte Fortführung der sogenannten Regelanfrage nach dem Ergebnis der Ressortabstimmung als verfassungswidrig zu bewerten ist. Die bisher vorgesehene Frist (15 Jahre ab Inkrafttreten des StUG) war seinerzeit im Hinblick auf das Rechtstaatsprinzip und den Verjährungsgrundsatz als die längstmögliche angesehen worden. So werden auch alle Straftaten (bis auf Mord) nach spätestens 15 Jahren im Bundeszentralregister gelöscht." Diese Auffassung habe die Bundesregierung auch "in den Ausschussberatungen des Bundesrates dargelegt". Einen Tag nachdem WELT.de über die "Operation Schlussstrich" und massive Proteste von ehemaligen Bürgerrechtlern und Historikern berichtet hatte, kommt das Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD) zu einer völlig anderen Bewertung. "Aus hiesiger Sicht sollten die verfassungsrechtlichen Erwägungen weniger stark in den Vordergrund gerückt werden", heißt es. Man teile die Auffassung des BKM nicht, wonach die vorgeschlagene Entfristung dem Rechtsstaatsprinzip widerspreche: "Die Ausführungen zu den Tilgungsfristen sind überdies inhaltlich nicht korrekt ... Dies bedeutet, dass die Tilgungsfrist - abgesehen vom Sonderfall der lebenslänglichen Freiheitsstrafe - bis zu 35 Jahre betragen kann (Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat zu 15 Jahren Freiheitsstrafe = 20 + 15 = 35)." Vier Tage später, am 6. November, stellte das BKM nunmehr klar: "Eine Fristverlängerung um fünf bis zehn Jahre halten Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium für verfassungsrechtlich zulässig." Auch habe die Datenschutzbehörde auf Arbeitsebene signalisiert, dass sie eine Verlängerung der Frist um fünf Jahre mittragen könne.

Jetzt räumt das BKM die Panne ein: "Bislang anderslautende Äußerungen scheinen damit überholt." Auf Basis dieser Auskunft drängt die Unionsfraktion auf Nachbesserung. Der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert, betont, dass 40 Prozent der Stasi-Akten noch immer nicht aufgearbeitet sind. Die Erschließung dieser Unterlagen wird laut Birthler-Behörde erst 2011 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass durch eine Einschränkung der Überprüfungen solche Stasi-Mitarbeiter geschützt würden, deren Akten der DDR-Geheimdienst Ende 1989 vernichtet hatte. "Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Fristen wird jetzt abschließend geklärt und dem Parlament vorgelegt", sagte der Sprecher von Staatsminister Neumann dieser Zeitung. Er behauptet, frühere Bewertungen seien innerhalb der Regierung abgestimmt worden. Jedenfalls haben die offenkundigen Verfahrensfehler verhindert, dass die strittige Materie im Vorfeld gründlich beraten und schließlich ein Konsens unter den demokratischen Parteien hergestellt werden konnte. Das ist ein Novum. Seit 1992 gab es sechs Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, die stets von allen Fraktionen außer der PDS einvernehmlich mitgetragen wurden.

Artikel erschienen am 13.11.2006

http://www.welt.de/data/2006/11/13/1108839.html



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DDR-Vergangenheit Wir durften nicht schweigen
Vor 30 Jahren wurde Wolf Biermann aus der DDR ausgebürgert. Rolf Schneider erinnert sich an den Protest führender DDR-Intellektueller gegen die Ausbürgerung.
http://www.welt.de/data/2006/11/13/1108660.html

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Sachsen will NS-Opfer-Gruppen wieder zur Mitarbeit gewinnen

Sachsens Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange will die Gruppen von Opfern der NS-Zeit wieder für eine Mitarbeit in der "Stiftung Sächsische Gedenkstätten" gewinnen. Stange sagte am Abend, für die Aufarbeitung der deutschen Geschichte sei die Mitwirkung aller unverzichtbar. Anfang 2004 hatten der Zentralrat der Juden sowie weitere Verbände und Gruppen von Opfern des Nationalsozialismus die Zusammenarbeit mit der Stiftung aufgekündigt. Sie sahen in deren Arbeit eine zunehmende Relativierung der NS-Verbrechen im Vergleich zum SED-Unrecht.

zuletzt aktualisiert: 11. November 2006 | 19:34
Quelle: MDR 1 RADIO SACHSEN http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3740355.html

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Damals in der DDR: Plan und Pleite / Partei ohne Volk


2315 - 0000 Uhr
WDR


Dokumentation. Plan und Pleite
Frau Gaedicke und ihr DDR-Feriendomizil an der Ostsee: Die Tür öffnet sich, gibt den Blick frei auf ein opulentes Büffet - Bananen, Orangen, Lachs und Kaviar. Und das in einem Land, in dem schon weniger exklusive Lebensmittel unter dem Ladentisch als "Bückware" gehandelt werden. Sie hat das große Los gezogen: einen Ferienplatz an der Ostsee für zwei Wochen. Der Preis: 300 Mark alles eingeschlossen. Und das nicht in einem bescheidenen FDGB-Heim, sondern im Hotel "Neptun", dem gerade eröffneten DDR-Nobel-Hotel in Warnemünde. Luxus für Devisen, so lautet hier eigentlich die Devise. Aber Erich Honecker setzt seit seinem Machtantritt 1971 und dem 8. Parteitag auf Wohltaten fürs Volk. Die besten Werktätigen sollen sich in den besten Hotels erholen! Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, so heißt das im Jargon der SED- Oberen

weiter: http://www.tvmatrix.net/index.php?tippid=6988


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INTERVIEW MIT RUSSISCHEM OPPOSITIONSPOLITIKER
"Die Angst ist sehr groß"
Wladimir Ryschkow ist einer der letzten liberalen oppositionellen Abgeordneten in der russischen Staatsduma. Im SPIEGEL-ONLINE- Interview spricht er über Russlands mangelnde Erfahrung mit Demokratie, die Folgen des Mordes an der Journalistin Politkowskaja und das autoritäre Regime von Präsident Putin.

weiter: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,447769,00.html



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"Was, ihr durftet damals echt nicht raus aus der DDR?"







Altstadt. (tlz) Auch im kommenden Jahr wird es eine "Einschluss"-Kunstausstellung im ehemaligen Stasi-Gefängnis in der Andreasstraße geben. Nach der künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Ort auf den Gebieten der bildenden Kunst (2005) und akustischen Installationen (2006) wolle man sich im Sommer 2007 ohne künstlerische Vorgaben mit der Frage befassen "Wie reagierte bzw. ging das familiäre Umfeld auf bzw. mit der Inhaftierung eines Angehörigen um?". Dies konnte Hildigund Neubert, Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, am Samstag bei Radio F.R.E.I. den Gästen des 2. großen Zeitzeugentreffens der ehemaligen Haftanstalt mitteilen. Ihre Behörde ist mit Radio F.R.E.I. und dem Verein "Gesellschaft für Zeitgeschichte" Veranstalter der "Einschluss"-Ausstellungen.



Weitere Informationen: http://www.einschluss.de



12.11.2006 Von Nicole Richter

weiter: http://www.tlz.de/tlz/tlz.nachbarstaedte...=TLZ&dbserver=1



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„IM Basket“

Die Stasi und das ZDF Von Michael Hanfeld

01. Mai 2005
Das Berliner Landgericht hat, wie beim Westdeutschen Rundfunk auf Anfrage zu erfahren ist, eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die der ehemalige Israel-Korrespondent des ZDF Dietmar Schumann im Oktober 2004 gegen den Sender erwirkt hatte.


Der WDR hatte gemeinsam mit dem NDR und dem MDR in der dreiteiligen Dokumentation „Operation Fernsehen“ detailliert darüber berichtet, wie und mit welchem Erfolg die Stasi seinerzeit Einfluß auf Radio und Fernsehen im Osten wie im Westen Deutschlands genommen hatte. Dabei ging es unter anderem um den heutigen ZDF-Redakteur Dietmar Schumann, der bei der Stasi unter dem Decknamen „IM Basket“ erfaßt war.


Kein abstrakter Vorgang


37 Einträge zu „IM Basket“ fänden sich in der sogenannten Sira-Datei, in welcher die Stasi bedeutsame operative Vorgänge zusammentrug. Schumann bestritt, auch im Gespräch mit dieser Zeitung (F.A.Z. vom 17. Juli und 8. Oktober 2004), für die Stasi tätig geworden zu sein: „Ich war zu keinem Zeitpunkt Mitarbeiter der Stasi, weder offiziell noch inoffiziell“, sagte er.


Er habe in seiner Zeit als Korrespondent des DDR-Fernsehens (in Budapest, Moskau und Wien) Berichte über seine Tätigkeit lediglich an den Chefredakteur geschrieben. Es könne nur sein, daß diese Berichte in Kopie von jemandem an die Stasi weitergegeben und dort als Vorgänge registriert worden seien. Dieser Darstellung widersprach in der WDR-Dokumentation der frühere DDR-Fernsehchef Heinz Adameck. Er sagte, eine Weisung an Korrespondenten, solche Berichte zu verfassen, habe es nicht gegeben. Die Rechercheure des WDR hatten zudem herausgefunden, daß an „IM Basket“ zwei Orden verliehen werden sollten, was dafür spreche, daß unter dem fraglichen Kürzel eine Person und nicht ein abstrakter Vorgang zu verstehen sei.


„Operation Fernsehen“ wird „aktualisiert“ wiederholt


Die Erkenntnisse der WDR-Autoren fußten auf einer im Auftrag der ARD erstellten zeitgeschichtlichen Studie über die Tätigkeit des DDR-Staatssicherheitsdienstes in den elektronischen Medien der Bundesrepublik und der DDR durch den Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin. Diese Studie wiederum fußte auf Angaben der Birthler-Behörde zu „IM Basket“, die auch dem ZDF vorliegen,


Das Landgericht Berlin hatte zunächst auf Antrag der Gysi-Kanzlei in Berlin gegen den WDR eine einstweilige Verfügung erlassen, derzufolge die Dokumentation „Operation Fernsehen“ nicht wiederholt werden durfte. Diese, so ein WDR-Sprecher, sei nun aber aufgehoben worden, nachdem Schumann der Aufforderung des Landgerichts zur Erhebung der Hauptsacheklage gegen den WDR nicht nachgekommen sei. Der WDR habe auf Klärung in einem Hauptsacheverfahren gedrungen. Das Stück „Operation Fernsehen - Die Stasi in Adlershof“ werde nun in Kürze „in einer aktualisierten Fassung“ erneut gezeigt. Es hätten sich inzwischen noch weitere Angaben in dem Fall gefunden.


Brender „Irritationen unter Zuschauern vermeiden“


Für das ZDF hat sich indes „die Sachlage nicht geändert“, wie der Chefredakteur Nikolaus Brender auf Anfrage sagte. Zwar seien in Sachen „IM Basket“ neue Elemente hinzugekommen, doch seien diese Schumann nicht eindeutig zuzurechnen.


Es gebe keinen Beweis, hatte der ZDF-Chefredakteur zu Beginn der Affäre dieser Zeitung gegenüber gesagt, der Dietmar Schumanns Aussage, nicht für die Stasi gearbeitet zu haben, außer Kraft setze. Das ZDF hatte Schumann 1990 eingestellt, von seinem Posten als Korrespondent in Tel Aviv wurde er im vergangenen Herbst gleichwohl abberufen (F.A.Z. vom 29. September 2004), um, wie der Chefredakteur Brender sagte, „mögliche Irritationen bei den Zuschauern zu vermeiden“.


Schumann ist heute Redakteur und arbeitet als Autor von Dokumentationen in der ZDF-Chefredaktion. Das ZDF will sich nun seinerseits in diesem Herbst in einem Zweiteiler mit den Medien in der Zeit des Kalten Krieges befassen, sagte Nikolaus Brender, dabei werde es auch um den Sender und den Fall „IM Basket“ gehen.

Text: F.A.Z. http://www.faz.net/s/Rub8A25A66CA9514B98...n~Scontent.html



In der ehemaligen DDR 1961 bis 1964 Haft wegen so genannter fortgesetzter staatsgefährdender Propaganda und Hetze (§ 19 Abs. 1 Ziff. 2 StEG)

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